Die rechtlichen Regelungen zur Nebenkostenabrechnung finden sich überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 556, § 556a und § 560 BGB sowie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Fristen
• Abrechnungszeitraum: 12 Monate
• Zustellung der Abrechnung: spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
→ Verpasst der Vermieter diese Frist, verliert er seinen Nachforderungsanspruch.
Inhaltliche Anforderungen
Eine rechtsgültige Nebenkostenabrechnung muss:
• die Gesamtkosten je Kostenart ausweisen,
• den Umlageschlüssel offenlegen,
• die Berechnung des Anteils des Mieters nachvollziehbar darstellen,
• die bereits geleisteten Vorauszahlungen angeben.
Umlageschlüssel
Der Verteilerschlüssel richtet sich nach dem was im Mietvertrag vereinbart wurde. Möglich sind zum Beispiel:
• Wohnflächenanteil
• Anzahl der Personen
• Verbrauch (z. B. Wasser, Heizung)
• Wohneinheiten






