Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen
zwischen
Claudia Jahnke – Virtuelle Assistenz für Immobilienhandwerk
Buchenstr. 1
01689 Ockrilla
– nachfolgend „Auftragnehmerin“ –
und ihren Auftraggebern.
(2) Auftraggeber können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne des
§ 13 BGB sein.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
(4) Soweit einzelne Regelungen dieser AGB ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher gelten,
ist dies entsprechend gekennzeichnet.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere die im jeweiligen Angebot festgelegten Leistungen, Preise,
Laufzeiten und sonstigen Bedingungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers werden nur
Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Die Auftragnehmerin erbringt virtuelle und gegebenenfalls vor Ort zu erbringende Assistenz- und
Unterstützungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot
bzw. der individuellen Vereinbarung.
(2) Zu den möglichen Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere:
Immobilien- und Objektmanagement,
Mietermanagement und Mieterkorrespondenz,
organisatorische Unterstützung bei Vermietung und Vermarktung,
Koordination von Mietern, Interessenten, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern,
Erstellung und Aufbereitung von Exposés und Grundrissen,
Unterstützung bei Objektakquise und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
organisatorische Vorbereitung und Bearbeitung immobilienbezogener Unterlagen,
vorbereitende Buchhaltung im gesetzlich zulässigen Umfang,
Backoffice- und Verwaltungsleistungen,
Recherche und Datenerfassung,
E-Mail- und Geschäftskorrespondenz,
Erstellung und Bearbeitung von Präsentationen, Vorlagen, Flyern und Broschüren,
Grafik-, Branding- und Social-Media-Leistungen sowie
weitere ausdrücklich vereinbarte Assistenzleistungen.
(3) Art und Umfang der tatsächlich geschuldeten Leistungen richten sich ausschließlich nach dem
jeweiligen Auftrag bzw. Angebot. Die vorstehende Aufzählung begründet keinen Anspruch auf
Übernahme sämtlicher dort genannter Tätigkeiten.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einzelne Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn Kapazitäten
fehlen, der Auftrag außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs liegt oder rechtliche, fachliche oder sonstige
berechtigte Gründe gegen die Übernahme sprechen.
§ 3 Art der Leistung und kein Erfolgversprechen
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, schuldet die Auftragnehmerin die
fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen,
rechtlichen oder sonstigen Erfolg.
(2) Insbesondere werden keine bestimmten Vermietungs-, Verkaufs-, Rendite-, Einsparungs-,
Finanzierungs-, Reichweiten- oder Geschäftsergebnisse garantiert.
(3) Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsberechnungen beruhen auf den vom Auftraggeber
bereitgestellten Daten sowie gegebenenfalls ausdrücklich ausgewiesenen Annahmen. Sie stellen
insbesondere keine Garantie zukünftiger Einnahmen, Ausgaben, Renditen, Immobilienwerte oder
Finanzierungsmöglichkeiten dar.
(4) Unternehmerische, wirtschaftliche und rechtliche Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
§ 4 Keine Rechts- oder Steuerberatung
(1) Die Auftragnehmerin erbringt keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung und keine unbefugte
Hilfeleistung in Steuersachen.
(2) Rechtlich oder steuerlich relevante Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im jeweils gesetzlich
zulässigen Umfang.
(3) Die Erstellung oder Bearbeitung beispielsweise von Mietverträgen, Mieterhöhungen,
Betriebskostenabrechnungen, Kündigungsschreiben oder sonstigen rechtlich relevanten
Dokumenten erfolgt – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere auf Grundlage der Angaben,
Vorgaben, Vorlagen oder Freigaben des Auftraggebers.
(4) Soweit eine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung erforderlich ist, ist diese vom
Auftraggeber durch einen entsprechend befugten Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen
Berufsträger durchführen zu lassen.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf die Notwendigkeit einer solchen Prüfung hinzuweisen und die
Bearbeitung bis zur Klärung zurückzustellen.
§ 5 Vorbereitende Buchhaltung
(1) Buchhaltungsleistungen werden ausschließlich im Rahmen der jeweils gesetzlich zulässigen
Befugnisse erbracht.
(2) Soweit die Auftragnehmerin lediglich mit vorbereitender Buchhaltung beauftragt ist, umfasst dies
insbesondere organisatorische, vorbereitende und datenbezogene Tätigkeiten, nicht jedoch
Tätigkeiten, die ausschließlich hierzu befugten steuerberatenden Berufen vorbehalten sind.
(3) Eine steuerliche Prüfung oder Beratung ist nicht geschuldet.
(4) Die Verantwortung für steuerliche Erklärungen und Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber bzw.
dessen steuerlichem Berater, soweit nicht aufgrund einer gesonderten gesetzlichen Befugnis etwas
anderes zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
§ 6 Vertragsschluss und Beauftragung
(1) Der Vertrag kommt grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots der Auftragnehmerin
zustande.
(2) Das Angebot wird dem Auftraggeber regelmäßig per E-Mail zusammen mit diesen AGB sowie – soweit
erforderlich – einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO übermittelt.
(3) Das Angebot kann insbesondere durch Unterschrift oder digitale Annahme angenommen werden.
(4) Einzelne Zusatz- und Folgeaufträge sowie Freigaben können, soweit nichts Abweichendes vereinbart
wurde, insbesondere per E-Mail, WhatsApp, telefonisch oder im Rahmen von Teams-/ZoomBesprechungen verbindlich erteilt werden.
(5) Telefonisch erteilte Aufträge oder Vereinbarungen können von der Auftragnehmerin anschließend zu
Dokumentationszwecken in Textform bestätigt werden.
(6) Bei Unternehmen ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Wunsch mitzuteilen, welche Personen
gegenüber der Auftragnehmerin auftrags-, weisungs- und freigabeberechtigt sind. Die
Auftragnehmerin darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass Erklärungen entsprechend benannter
Personen für den Auftraggeber verbindlich sind.
§ 7 Vergütung und Mindestabnahme
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der derzeitige allgemeine
Stundensatz kann im Angebot angegeben werden; eine Angabe des Stundensatzes in diesen AGB
erfolgt nicht.
(2) Soweit nach Zeitaufwand abgerechnet wird, erfolgt die Abrechnung entsprechend der im jeweiligen
Angebot getroffenen Vereinbarung entweder minutengenau oder in Zeiteinheiten von jeweils 15
Minuten. Maßgeblich ist die im Angebot festgelegte Abrechnungsweise.Der Auftraggeber erhält einen
Zeit- bzw. Tätigkeitsnachweis.
(3) Bei laufenden Verträgen beträgt die monatliche Mindestabnahme grundsätzlich fünf Zeitstunden,
sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird.
(4) Die Mindestabnahme ist unabhängig davon zu vergüten, ob der Auftraggeber das zur Verfügung
stehende Stundenkontingent vollständig abruft.
(5) Die Mindestabnahme gilt nur, soweit die Auftragnehmerin die vereinbarte Leistungskapazität
grundsätzlich bereitstellen kann. Kann sie die vereinbarte Leistung aufgrund einer länger
andauernden eigenen Leistungsunfähigkeit nicht in entsprechendem Umfang anbieten, wird die
Mindestabnahme angemessen reduziert oder entfällt für den betroffenen Zeitraum.
(6) Zu den abrechenbaren Tätigkeiten zählen neben der unmittelbaren Bearbeitung des Auftrags
insbesondere erforderliche Kommunikation, Telefonate, E-Mails, Recherche, Abstimmungen mit
Mietern, Handwerkern oder sonstigen Dritten, Dokumentation, Dateiablage, Besprechungen sowie
notwendige Vor- und Nachbereitung.
§ 8 Pauschalangebote und Zusatzleistungen
(1) Werden Leistungen zu einem Pauschalpreis angeboten, umfasst die Pauschale ausschließlich die im
jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen.
(2) Nachträglich gewünschte Erweiterungen, Änderungen oder Zusatzleistungen, die nicht vom
vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz
oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
(3) Bei Design- und vergleichbaren Kreativleistungen sind grundsätzlich zwei Korrekturrunden im
vereinbarten Preis enthalten, soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist.
(4) Weitere Korrekturen sowie Änderungswünsche nach Verbrauch der vereinbarten Korrekturrunden
sind zusätzlich nach Zeitaufwand zu vergüten.
§ 9 Retainer und Stundenkontingente
(1) Bei Retainer-Vereinbarungen stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gegen einen festen
monatlichen Betrag ein vereinbartes Stundenkontingent und/oder ausdrücklich definierte Leistungen
zur Verfügung.
(2) Umfang, Vergütung, Leistungsinhalt und gegebenenfalls besondere Bedingungen des Retainers
ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, begründet ein Retainer keinen Anspruch auf
jederzeitige oder sofortige Bearbeitung.
§ 10 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Laufende Leistungen werden grundsätzlich monatlich rückwirkend zum Monatsende abgerechnet,
soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, größeren Projekten oder
bestehenden bzw. vorausgegangenen Zahlungsrückständen angemessene Vorauszahlungen oder
Vorschüsse zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(5) Gesetzlich ersatzfähige Mahn-, Inkasso- und sonstige Verzugskosten können dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt werden.
(6) Die Auftragnehmerin ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, offene
Forderungen an einen zulässigen Inkasso- oder Forderungsdienstleister zu übergeben oder
abzutreten.
(7) Bei fälligen und trotz Mahnung nicht beglichenen Forderungen kann die Auftragnehmerin weitere
Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Zahlung zurückhalten.
§ 11 Auslagen, Fahrt- und Reisekosten
(1) Erforderliche und vereinbarte Fremdkosten und Auslagen, insbesondere Porto-, Register-, Druck-,
Software- oder vergleichbare Kosten, trägt der Auftraggeber zusätzlich zur vereinbarten Vergütung.
(2) Bei Vor-Ort-Terminen gilt die erforderliche Fahrtzeit als abrechenbare Arbeitszeit.
(3) Eine Kilometerpauschale wird nicht erhoben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Parkgebühren und sonstige erforderliche Reisekosten werden gegen Nachweis zusätzlich berechnet.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten,
Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(2) Die Auftragnehmerin darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten
Informationen und Unterlagen richtig, vollständig und aktuell sind, sofern deren Fehlerhaftigkeit nicht
offensichtlich ist.
(3) Die Auftragnehmerin prüft übermittelte Daten im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit auf
offensichtliche Unstimmigkeiten, schuldet jedoch ohne gesonderten Auftrag keine umfassende
rechtliche, steuerliche oder sachverständige Prüfung.
(4) Verzögerungen aufgrund verspäteter, fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers
gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Bearbeitungszeiten verlängern sich
angemessen.
(5) Entsteht durch fehlerhafte, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers
zusätzlicher Arbeitsaufwand, kann dieser nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden,
soweit die Auftragnehmerin die Ursache nicht zu vertreten hat.
§ 13 Fristen, Bearbeitungszeiten und Erreichbarkeit
(1) Die Auftragnehmerin übernimmt keine allgemeine Überwachung gesetzlicher oder vertraglicher
Fristen des Auftraggebers.
(2) Eine Fristenüberwachung bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, fristgebundene Vorgänge so rechtzeitig zu übermitteln, dass eine
ordnungsgemäße Bearbeitung unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten möglich ist.
(4) Es bestehen keine garantierten Geschäfts-, Erreichbarkeits-, Reaktions- oder Bearbeitungszeiten,
sofern solche nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Kurzfristige oder besonders dringende Aufträge können abgelehnt werden. Eine bestimmte
Bearbeitungsfrist gilt nur, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.
(6) Bei Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden
Leistungshindernissen verlängern sich nicht als verbindliche Fixtermine vereinbarte
Bearbeitungszeiten angemessen.
§ 14 Urlaub und sonstige Abwesenheit
(1) Planbare längere Abwesenheiten werden laufenden Auftraggebern nach Möglichkeit rechtzeitig
mitgeteilt.
(2) Während angekündigter Abwesenheitszeiten besteht ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch
auf ständige Erreichbarkeit oder Leistungserbringung.
(3) Die vereinbarte monatliche Mindestabnahme bleibt grundsätzlich bestehen, sofern die
Auftragnehmerin innerhalb des betreffenden Abrechnungszeitraums ausreichend Kapazität zur
Erbringung des vereinbarten Mindestumfangs zur Verfügung stellt.
§ 15 Freigaben und Versand rechtlich oder wirtschaftlich relevanter Unterlagen
(1) Rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsame Dokumente werden grundsätzlich vor endgültiger
Verwendung bzw. Versendung dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt, soweit keine abweichende
ausdrückliche Vereinbarung oder Vollmacht besteht.
(2) Dies betrifft insbesondere Mietverträge, Kündigungen, Mieterhöhungen,
Betriebskostenabrechnungen sowie verbindliche Beauftragungen von Handwerkern oder anderen
Dienstleistern.
(3) Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Verwendung des ihm vorgelegten Inhalts. Die
gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Auftragnehmerin für eigene Pflichtverletzungen bleiben
hiervon unberührt.
(4) Eine Freigabe kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, telefonisch oder in einer vereinbarten
digitalen Besprechung erfolgen.
§ 16 Vollmachten und Handeln gegenüber Dritten
(1) Soweit die Auftragnehmerin gegenüber Mietern, Handwerkern, Hausverwaltungen, Behörden oder
sonstigen Dritten rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abgeben soll, muss
eine entsprechende Bevollmächtigung oder nachweisbare Freigabe des Auftraggebers vorliegen.
(2) Die Bevollmächtigung kann durch eine gesonderte Vollmacht oder – soweit für das konkrete
Rechtsgeschäft ausreichend – durch dokumentierte Freigabe erfolgen.
(3) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen, wenn Zweifel an Umfang oder
Bestand der erforderlichen Vertretungsmacht bestehen.
§ 17 Handwerker und sonstige Drittanbieter
(1) Soweit die Auftragnehmerin Handwerker, Dienstleister oder sonstige Dritte recherchiert, koordiniert
oder deren Angebote einholt, werden diese nicht allein dadurch zu Erfüllungsgehilfen der
Auftragnehmerin.
(2) Die endgültige Auswahl und Beauftragung verbleibt beim Auftraggeber, soweit keine entsprechende
Vollmacht zur Beauftragung besteht.
(3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für Preis, Qualität, Termintreue, wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit oder sonstige Leistungen eines selbstständigen Drittanbieters.
(4) Die Haftung für eigenes Verschulden der Auftragnehmerin, insbesondere bei einer schuldhaften
Verletzung ausdrücklich übernommener Auswahl- oder Koordinationspflichten, bleibt unberührt.
§ 18 Mietinteressenten und wirtschaftliche Entscheidungen
(1) Soweit die Auftragnehmerin Unterlagen von Mietinteressenten zusammenträgt, strukturiert oder
auswertet, dient dies der Unterstützung des Auftraggebers.
(2) Die endgültige Entscheidung über Abschluss oder Ablehnung eines Mietvertrags trifft der
Auftraggeber.
(3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die zukünftige Zahlungsfähigkeit, Vertragstreue
oder sonstige Entwicklung eines ausgewählten Mieters.
§ 19 Reklamationen und Korrekturen
(1) Der Auftraggeber soll erkennbare Fehler der Auftragnehmerin nach Feststellung unverzüglich
mitteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und Korrektur ermöglicht wird. Gesetzliche Rechte des
Auftraggebers bleiben unberührt.
(2) Soweit rechtlich zulässig und zumutbar, ist der Auftragnehmerin zunächst Gelegenheit zu geben,
einen von ihr zu vertretenden Fehler innerhalb angemessener Frist zu korrigieren.
(3) Fehler, die ausschließlich auf falschen, unvollständigen oder veralteten Informationen des
Auftraggebers beruhen und deren Unrichtigkeit für die Auftragnehmerin nicht erkennbar war, fallen
nicht in ihren Verantwortungsbereich.
§ 20 Rechtswidrige oder bedenkliche Weisungen
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge oder Weisungen abzulehnen, wenn sie diese für
rechtswidrig hält oder wenn deren Ausführung gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder
berufliche Grenzen verstoßen könnte.
(2) Aus der berechtigten Ablehnung einer solchen Tätigkeit entstehen dem Auftraggeber keine
Schadensersatzansprüche.
(3) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, eine rechtlich bedenkliche Tätigkeit allein deshalb
auszuführen, weil der Auftraggeber die Verantwortung hierfür übernehmen oder die Auftragnehmerin
von einer Haftung freistellen möchte.
§ 21 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften und des jeweiligen Auftrags verarbeitet.
(2) Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen
gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er der Auftragnehmerin
zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben wurden und von ihm rechtmäßig zur Erfüllung des Auftrags
weitergegeben bzw. verarbeitet werden dürfen.
(4) Dies gilt insbesondere für Daten von Mietern, Mietinteressenten, Mitarbeitern, Kunden, Handwerkern
und sonstigen Dritten.
(5) Die Auftragnehmerin behandelt personenbezogene und vertrauliche Informationen entsprechend
den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen.
§ 22 Zugangsdaten und Kundensysteme
(1) Vom Auftraggeber bereitgestellte Zugangsdaten dürfen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten
Tätigkeit verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln.
(2) Soweit technisch möglich und zumutbar, soll der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen eigenen
Benutzerzugang einrichten, anstatt persönliche Hauptzugangsdaten weiterzugeben.
(3) Verlangt der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Systems, ist er grundsätzlich für dessen
ordnungsgemäße Bereitstellung, Lizenzierung und die erforderlichen Zugriffsrechte verantwortlich.
(4) Von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende technische Störungen können zu einer
entsprechenden Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
(5) Erforderlicher zusätzlicher Aufwand aufgrund vom Auftraggeber vorgegebener, nicht von der
Auftragnehmerin verursachter technischer Probleme kann nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
§ 23 Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter
und Subunternehmer einzusetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder ausdrücklich
vereinbarten Gründe entgegenstehen.
(2) Eine vorherige Einzelgenehmigung des Auftraggebers ist grundsätzlich nicht erforderlich, soweit
gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(3) Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere aus einem bestehenden
Auftragsverarbeitungsvertrag, bleiben unberührt.
(4) Eingesetzte Personen werden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen zur
Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 24 Einsatz künstlicher Intelligenz und digitaler Werkzeuge
(1) Die Auftragnehmerin kann zur Unterstützung ihrer Tätigkeit geeignete digitale Werkzeuge sowie
Systeme künstlicher Intelligenz einsetzen.
(2) Der Auftraggeber wird über den Einsatz von KI im Rahmen der Zusammenarbeit informiert. Wird ein
wesentlicher Bestandteil eines konkreten Endprodukts mithilfe generativer KI erzeugt, wird dies
gegenüber dem Auftraggeber transparent gemacht.
(3) Personenbezogene oder vertrauliche Informationen werden bei der Nutzung externer KI-Systeme nur
unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzanforderungen verarbeitet. Soweit
möglich und sachgerecht, werden Daten anonymisiert oder pseudonymisiert.
(4) KI-generierte Ergebnisse werden nicht allein aufgrund ihrer automatisierten Erzeugung als
verbindlich oder sachlich richtig behandelt. Sie werden im Rahmen der jeweils geschuldeten
Leistung angemessen geprüft bzw. weiterbearbeitet.
(5) Die Auftragnehmerin darf geeignete Cloud-, Kommunikations-, Design-, Verwaltungs- und sonstige
Software einsetzen, soweit deren Einsatz rechtlich zulässig ist.
§ 25 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie sonstige ausdrücklich oder erkennbar vertrauliche Informationen
vertraulich.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 26 Datensicherung und Vertragsende
(1) Der Auftraggeber bleibt für die dauerhafte Sicherung seiner Originaldaten und Originalunterlagen
verantwortlich.
(2) Die Auftragnehmerin schuldet keine dauerhafte Archivierungs- oder Backupdienstleistung, sofern
dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Nach Beendigung des Vertrags werden Kundendaten und Zugänge entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften und gegebenenfalls dem Auftragsverarbeitungsvertrag zurückgegeben, gelöscht oder
nicht weiter verwendet, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder sonstige
Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht.
§ 27 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Soweit im Rahmen der Tätigkeit urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen,
verbleiben die Urheberrechte bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte grundsätzlich erst nach
vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistung.
(3) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber das Recht, das für ihn erstellte
Endprodukt zeitlich und räumlich unbeschränkt für die vereinbarten eigenen geschäftlichen bzw.
privaten Zwecke zu nutzen.
(4) Ob Nutzungsrechte einfach oder exklusiv eingeräumt werden, richtet sich nach dem jeweiligen
Angebot und der Art des Arbeitsergebnisses.
(5) Der Auftraggeber darf überlassene Endprodukte für eigene Zwecke bearbeiten oder durch Dritte
bearbeiten lassen, soweit keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe offener, bearbeitbarer Arbeits- oder Quelldateien besteht nur, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Nicht ausgewählte Entwürfe verbleiben bei der Auftragnehmerin und dürfen vom Auftraggeber ohne
gesonderte Vereinbarung nicht genutzt werden.
§ 28 Fremdmaterial und Drittanbieter-Lizenzen
(1) Stellt der Auftraggeber Bilder, Texte, Logos, Musik, Videos, Schriftarten oder sonstige Materialien zur
Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass er über die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen
Rechte verfügt.
(2) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten
Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung dieser
Pflicht entstehen.
(3) Für Inhalte und Bestandteile aus Canva, Stockbibliotheken, Schriftbibliotheken oder anderen
Drittanbieterquellen gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(4) Die Auftragnehmerin kann keine weitergehenden Rechte übertragen, als ihr selbst zustehen.
(5) Erhält der Auftraggeber bearbeitbare Vorlagen, ist er selbst dafür verantwortlich, für seine weitere
Nutzung erforderliche Drittanbieter-Lizenzen vorzuhalten.
§ 29 Social Media und Veröffentlichungen
(1) Die Auftragnehmerin kann im vereinbarten Umfang Social-Media-Inhalte erstellen, vorbereiten und
bei entsprechender Beauftragung über die Accounts des Auftraggebers veröffentlichen.
(2) Soweit eine vorherige Freigabe vereinbart wurde, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die von
ihm freigegebenen inhaltlichen Angaben.
(3) Eine rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärungen, Gewinnspielen, Werbeaussagen,
Kennzeichnungspflichten oder vergleichbaren rechtlichen Anforderungen ist nicht geschuldet,
soweit keine entsprechende Tätigkeit gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 30 Referenznutzung
(1) Die Auftragnehmerin darf anonymisierte Arbeitsergebnisse und Projektergebnisse für eigene
Referenz- und Marketingzwecke verwenden, sofern hierdurch keine personenbezogenen,
vertraulichen oder geschützten Informationen des Auftraggebers oder Dritter offengelegt werden.
(2) Eine namentliche Nennung des Auftraggebers, die Nutzung seines Logos oder eine sonstige eindeutig
identifizierbare Referenz erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Zustimmung bzw.
Nutzungsberechtigung besteht.
§ 31 Archivierung von Arbeitsdateien
Nach Übergabe des vereinbarten Arbeitsergebnisses besteht keine Verpflichtung zur dauerhaften
Aufbewahrung von Entwürfen, Quelldateien, Arbeitsdateien oder sonstigen Projektdateien, sofern nichts
anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 32 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der
Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Sie haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
beruhen, sowie in den sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den
vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen
darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
§ 33 Drittanbieter und technische Störungen
(1) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit unabhängiger
Drittanbieter-Systeme, insbesondere Cloud-, E-Mail-, Kommunikations-, Immobilien-, Buchhaltungs-,
Design- oder Social-Media-Plattformen, soweit sie deren Ausfall nicht zu vertreten hat.
(2) Gesetzliche Ansprüche aufgrund eines eigenen Verschuldens der Auftragnehmerin bleiben unberührt.
§ 34 Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Laufende Verträge können unbefristet oder mit einer im individuellen Angebot vereinbarten
Mindestlaufzeit, insbesondere von sechs oder zwölf Monaten, abgeschlossen werden.
(2) Soweit nichts Abweichendes zulässigerweise vereinbart ist, können unbefristete Verträge mit einer
Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
Mindestlaufzeit gekündigt werden.
(4) Gegenüber Verbrauchern wird ein Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit, soweit er
fortgesetzt wird, auf unbestimmte Zeit verlängert und kann danach unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
(5) Die Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
(6) Abweichende Laufzeit- und Kündigungsregelungen im individuellen Angebot gelten nur, soweit sie
gesetzlich zulässig sind.
§ 35 Einzelaufträge und vorzeitige Vertragsbeendigung
Wird ein Einzelauftrag oder Projekt vor vollständiger Erbringung beendet, werden bereits erbrachte Leistungen
sowie gegebenenfalls gesetzlich bestehende weitere Vergütungs- oder Ersatzansprüche nach den
gesetzlichen Vorschriften und der individuellen Vereinbarung abgerechnet.
§ 36 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund kann für die Auftragnehmerin insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber
trotz Fälligkeit und Mahnung erhebliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, erforderliche
Mitwirkung nachhaltig verweigert, rechtswidrige Tätigkeiten verlangt oder die für die Zusammenarbeit
notwendige Vertrauensgrundlage schwerwiegend beeinträchtigt.
§ 37 Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen
(1) Bei laufenden Vertragsverhältnissen kann die Auftragnehmerin ihre Vergütung für zukünftige
Leistungen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes anpassen, insbesondere aufgrund nach
Vertragsschluss eingetretener Änderungen wesentlicher Kostenfaktoren oder des vereinbarten
Leistungsumfangs.
(2) Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten
Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(3) Bereits verbindlich vereinbarte und vollständig preislich festgelegte Einzelaufträge bleiben von einer
späteren Preisanpassung unberührt.
(4) Gegenüber Verbrauchern werden Preisanpassungen nur im Rahmen der gesetzlichen
Voraussetzungen vorgenommen. Soweit eine Preiserhöhung aufgrund der konkreten
Vertragsgestaltung ein Sonderkündigungsrecht erfordert, wird dem Verbraucher ein entsprechendes
Recht eingeräumt und er hierauf mit der Änderungsmitteilung hingewiesen.
§ 38 Abwerbung
(1) Bei Verträgen mit Unternehmern verpflichten sich die Parteien, während der laufenden
Zusammenarbeit nicht gezielt Mitarbeiter oder unmittelbar in der Zusammenarbeit eingesetzte freie
Mitarbeiter der jeweils anderen Partei unter Umgehung der bestehenden Vertragsbeziehung
abzuwerben.
(2) Gesetzliche Rechte sowie die freie berufliche Betätigung der betroffenen Personen bleiben unberührt.
(3) Eine Vertragsstrafe wird hierdurch nicht vereinbart.
§ 39 Keine Exklusivität und Interessenkonflikte
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, gleichzeitig für andere Auftraggeber einschließlich anderer
Immobilieninvestoren und Marktteilnehmer tätig zu sein.
(2) Datenschutz, Verschwiegenheit sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen
Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.
(3) Entsteht ein konkreter Interessenkonflikt, der eine ordnungsgemäße Bearbeitung gefährdet, ist die
Auftragnehmerin berechtigt, die Übernahme des betreffenden Auftrags abzulehnen oder diesen im
gesetzlich zulässigen Umfang zu beenden.
§ 40 Übertragung von Verträgen
Eine Übertragung des Vertrags als Ganzes auf einen Dritten durch den Auftraggeber bedarf grundsätzlich der
Zustimmung der Auftragnehmerin, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Dies gilt insbesondere bei einem Wechsel der als Auftraggeber auftretenden Gesellschaft.
§ 41 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bei Unternehmern
(1) Unternehmer können nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen
Gegenforderungen aufrechnen, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist.
(2) Zurückbehaltungsrechte eines Unternehmers sind auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis
beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 42 Verbraucher und Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen
hierfür vorliegen und keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Verbraucher erhalten hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
(3) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass die Auftragnehmerin bereits vor Ablauf der
Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann die Leistung nach Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen vorzeitig aufgenommen werden.
(4) Widerruft der Verbraucher nach einem wirksamen Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn, kann
für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
Wertersatz geschuldet sein.
(5) Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den
gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
§ 43 Digitale Produkte
Diese AGB regeln derzeit vorrangig die Erbringung individueller Dienstleistungen. Für zukünftig angebotene
unmittelbar online erhältliche digitale Produkte, Downloads, Vorlagen, Guides oder vergleichbare digitale
Inhalte können ergänzende oder gesonderte Vertragsbedingungen gelten, die dem Kunden vor
Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
§ 44 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bestehen, werden die
hierfür erforderlichen Informationen dem Verbraucher auf der Website bzw. zusammen mit den
Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Nach Entstehen einer nicht beigelegten Streitigkeit werden die gesetzlich erforderlichen Informationen zur
zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle und zur Teilnahmebereitschaft bzw. Teilnahmeverpflichtung in
Textform erteilt.
§ 45 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz
zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ist eine Gerichtsstandsvereinbarung aus einem anderen
gesetzlichen Grund zulässig, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der
Auftragnehmerin in Niederau als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 46 Änderungen und individuelle Vereinbarungen
(1) Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Änderungen und Ergänzungen können, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist,
in Textform erfolgen.
(3) Die Möglichkeit verbindlicher individueller Absprachen über die vereinbarten Kommunikationswege
bleibt hiervon unberührt.
§ 47 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
(2) Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt; maßgeblich sind
vielmehr die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind das individuelle Angebot,
gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und diese AGB in der bei Vertragsschluss wirksam
einbezogenen Fassung.
